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ISEK Neunkirchen-Seelscheid

Am 29.01.2019 beschloss der Gemeinderat das sogenannte Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (kurz ISEK) für Neunkirchen-Seelscheid und gab damit das Startzeichen für eine Vielzahl von Entwicklungsmaßnahmen in der Gemeinde.

Die Umsetzung des ISEK ist zunächst auf einen Zeitraum von 8-10 Jahren ausgelegt. In dieser Zeit sollen Investitionen von insgesamt rd. 16 Mio. € getätigt werden, die zu großen Teilen von Bund und Land mit 70 % bezuschusst werden. Um Zugriff auf die Städtebaufördermittel zu erhalten, ist ein genehmigter Grundförderantrag zum ISEK Voraussetzung.

Neben der dringend erforderlichen Ertüchtigung und Modernisierung wichtiger Gemeinbedarfs-, Bildungs- und Kultureinrichtungen (u.a. Schulzentren in Neunkirchen und Seelscheid, Antoniuskolleg, Jugendzentrum Neunkirchen) weisen einzelne öffentliche Bereiche sowohl in Neunkirchen als auch in Seelscheid erhebliche baulich-funktionale Anpassungs- wie Neuordnungsbedarfe auf. Gleichzeitig führt die anhaltende Wirtschafts- und Bevölkerungsdynamik im Raum Köln/Bonn zu sog. Überschwapp-Effekten in den Rhein-Sieg-Kreis, was einerseits Chance und Potenziale, etwa für die Stärkung der Wohn- und Versorgungsfunktion eröffnet, andererseits aber die Schaffung und Steuerung der infrastrukturellen Voraussetzungen notwendig macht.

Impressionen aus Neunkirchen und Seelscheid vor dem ISEK-Start

Insofern überlagern sich zahlreiche Entwicklungen; der fortschreitende demografische Wandel, strukturelle Veränderung im stationären Einzelhandel, neue Mobilitätskonzepte sowie die Aufgaben der Integration und Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts kommen hinzu. Damit einher gehen veränderte Anforderungen an die Aufenthaltsqualität und die Gestaltung der öffentlichen Räume. So sind eine Vielzahl an öffentlichen Teilräumen stark in die Jahre gekommen, weisen funktionale und gestalterische Mängel auf und laden in vielen Bereichen eben nicht zum Verweilen, zur Begegnung und zur Kommunikation ein.

Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für die beiden Ortsteile Neunkirchen und Seelscheid greift all diese Entwicklung, Stärken, Schwächen und Chancen auf und bündelt über den integrativen Ansatz und eine breite Beteiligung aller relevanten Akteure passende Lösungsansätze und Umsetzungsstrategien. Neben punktuellen baulichen Erweiterungen geht es dabei maßgeblich um und die Erneuerung im Bestand zahlreicher öffentlicher Einrichtungen, aber auch den Umbau und die städtebauliche Neuordnung von Teilräumen, wie z.B. die Haupterschließungsstraßen Hauptstraße und Zeithstraße, die Schulhofgestaltung in Schulzentrum Neunkirchen. Darüber hinaus geht es um die öffentlichen Räume, über deren Aufwertung die Kernfunktionen Wohnen, Einzelhandel und Gastronomie, Dienstleitung, Mobilität, Nahversorgung, Kultur und öffentliches Leben gestärkt und an die aktuellen Herausforderungen angepasst werden sollen.

Im Rahmen des ISEK geht es darum, die beiden Ortsteile Neunkirchen und Seelscheid in lebendige und multifunktionale Ortsteile weiter zu entwickeln.

Oberziele der Gemeindeentwicklung und -erneuerung:

  1. Stärkung und Profilierung der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid als attraktiver Wohn-, Arbeits-, Bildungs- und Erholungsstandort im Übergang zum ländlichen Raum.
  2. Förderung von Bildung, Kultur, Integration, ehrenamtlichem Engagement und sozialem Zusammenleben
  3. Anpassung des öffentlichen und privaten Gebäudebestandes an die zukünftigen gesellschaftlichen, immobilienwirtschaftlichen und energetischen Anforderungen.

Die Ziele gelten für die Gemeinde insgesamt. Es gibt zwischen den Hauptorten ausgeprägte Wechselwirkungen. Zukünftig wird es im Hinblick auf die begrenzten personellen und finanziellen Ressourcen darum gehen, die „Arbeitsteilung“ zwischen den Ortsteilen zu optimieren und bestimmte Angebote der Daseinsvorsorge nur noch in jeweils einem der beiden Ortsteile vorzuhalten bzw. anzubieten.

Das ISEK-Gesamtkonzept steht HIER zum Download bereit.

 

Die Städtebauförderung leistet seit über 50 Jahren einen herausragenden Beitrag zur Entwicklung von Städten und Gemeinden und sorgt für die konstante Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in den Quartieren vor Ort. Sie ist damit zentraler Bestandteil erfolgreicher Stadtentwicklung.

Hier erfahren Sie mehr zur Städtebauförderung.

Zeitstrahl des Gesamtprojektes

  • Bearbeitungszeitraum des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) von 2016 bis 2018.
  • Ratsbeschluss zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) am 27. November 2018.
  • In 2019: Programmaufnahme in das Städtebauförderprogramm Kleinere Städte und Gemeinden (KSG) 2019 | ab 2020 Lebendige Zentren (LZ)

Beginn Umsetzung erster baulicher Maßnahmen

  • Frühjahr 2020: Corona-Pandemie führt zu erheblichen Einschränkungen in der Projektumsetzung – mit zeitlichen Verzögerungen sowie gestiegenen Baukosten als Folge
  • 2019-2023: Die Gemeinde stellt insgesamt 5 Programmjahranträge zur Förderung von ISEK-Projekten
  • In 2020: Förderzusage für den Bau einer Einfachturnhalle über das Sonderprogramm: Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020
  • Oktober 2023: Einreichung eines letzten Förderantrages (zur Ausfinanzierung der Gesamtmaßnahme)

 

Ansprechpartner:

 

Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid
Hauptstraße 78
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Thomas Maffei
E-Mail: thomas.maffeih8Kp3SWavMj5Y70cBZ8H6neunkirchen-seelscheidde
Telefon: 02247/303-317

 

DSK GmbH
Hochstadenring 50
53119 Bonn
René Nürnberger
E-Mail: rene.nuernbergerh8Kp3SWavMj5Y70cBZ8H6dsk-gmbhde
Telefon: 0228 555237-60